Wir bieten Investoren, Unternehmern und Privatpersonen aus dem Nicht-EU-Ausland einen umfassenden und engagierten Rechtsbeistand zu allen einwanderungsrechtlichen Themen in die EU an.
Ganz unabhängig davon, ob Sie in der EU arbeiten, studieren oder als Familienmitglied nachkommen möchten, klären wir die EU-Einwanderungs-bestimmungen, die auf Ihren individuellen Fall anwendbar sind.
Entsprechende Anträge werden im Ziel-EU-Land von uns zur Bearbeitung eingereicht. Fragen und Anforderungen im Bereich Aufenthaltserlaubnis für Investoren, rechtliche Beratung für Unternehmer und Eigentümer oder Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte werden im Rahmen der Beratung geklärt. Ob Sie einen Anspruch haben, richtet sich nach verschiedenen Kriterien.
länger als 90 Tage in die EU
hochqualifizierte Arbeitskräfte
Akademiker
Forschende
Unternehmer & Investoren
Selbständige und Freelancer
Diese Vorschriften gelten in allen EU-Ländern außer Dänemark und Irland.
Wir prüfen für Sie, zu welcher Personengruppe Sie gehören und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Ganz unabhängig davon, ob Sie investieren möchten, ein Unternehmen selbst gründen, studieren oder arbeiten oder lediglich als Familienmitglied nachkommen. Nach Klärung der vorliegenden Voraussetzungen für Ihren individuellen Fall werden wir die nötigen Anträge bei den zuständigen Behörden im Wunsch-EU-Land für Sie einreichen und Sie bis zur abschließenden Bearbeitung begleiten.